AGB

Allgemeines

  1. Für alle von uns übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen Rechtsgrundlage.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen befinden zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso die Änderung oder Ergänzung schriftlich abgeschlossener Verträge.

Angebot und Muster

  1. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages. Verbindliche Verträge sind erst dann zustande gekommen, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt, mit der Ausführung/Lieferung begonnen oder Rechnung erteilt wird.
  2. Muster entsprechen der ungefähren Ausführung. Branchenübliche und materialbedingte Toleranzen bleiben vorbehalten, sowie die Qualität der versprochenen Leistung dadurch nicht berührt wird und die Abweichung für den Auftraggeber unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist. Mängelrügen sind insoweit ausgeschlossen.

Preise

  1. Die Preise sind netto. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  2. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Auftragsbestätigung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Ausführungszeit.
  3. Sowie eine Preisvereinbarung getroffen wurde, sind unsere am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise maßgebend.
  4. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart wurden.
  5. Im Übrigen sind wir an Angebotspreise (Dienstleistungen) am Tag der Abgabe des Angebotes gebunden. Vereinbarte Preise gelten für einen Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsabschluss. Danach sind wir berechtigt, den Auftraggeber eingetretene Preiserhöhungen der Vorlieferanten sowie tarifliche Lohnerhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  6. Unsere Preise für Handel sind insoweit unverbindlich, als wesentliche Änderungen der Rohmaterialpreise und Löhne nach Herausgabe des Angebotes/Kataloges eintreten und damit die Kalkulationsgrundlagen nicht mehr gegeben sind.
  7. Die Preise verstehen sich für unsere Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Nacht, – Sonn- und Feiertagsstunden deren Notwendigkeit vom Auftraggeber zu vertreten ist sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden mit dem Auftraggeber gesondert verhandelt.

Lieferzeit und Leistung

  1. Ausführungsfristen werden in Angebot und Auftragsbestätigung so angelegt, dass sie bei planmäßigem Ablauf eingehalten werden können. Unvorhergesehene Hindernisse wie Energiemangel, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Verspätungen oder mangelhafte Zulieferung sowie Eingriffe höherer Gewalt, anhaltende schlechte Witterungseinflüsse und andere nicht von uns verschuldete Verzögerungen, berechtigten uns nach unserer Wahl den Auftrag unter angemessener Verlängerung der Ausführungsfristen auszuführen, oder nach einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen auszuführen oder nach einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts stehen uns neben unserem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendung zu, die uns für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden sind.
  2. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so wird mit den Arbeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Aufforderung durchden Auftraggeber begonnen.
  3. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, ihm die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen, Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr für Materialien, Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen mit Einbringung auf der Baustelle den Auftraggeber über.
  5. Beschränkt sich unsere Leistung auf die Lieferung von Waren, geht die Gefahr mit Absendung auf den Auftraggeber über. Das gilt auch dann, wenn die Leistungen frei Baustelle vereinbart sind. Die Beschaffung von Strom, Wasser und Beleuchtung, sowie die Benutzung der sanitären Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu stellen. Die Baustellensicherung nach Beendigung der Arbeiten, sowie die Beseitigung von Schutt und Abfall obliegt dem Auftraggeber.
  6. Seitens des Käufers vorgeschriebene Lieferfristen und deren Annahme bedeuten kein Lieferversprechen. Aus Überschreiten der
    Lieferfristen können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Höhere Gewalt, auch Streik bei uns oder unseren Vorlieferanten, befreien von Lieferverpflichtungen. Wird die Lieferung nicht möglich, so verlängert sich bei vorliegen der oben aufgeführten Umstände die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Extra – Anfertigungen

  1. Diese sind vom Umtausch und Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese nicht mit Mängeln behaftet sind.

Versandkosten

  1. Nassmarkierfarbe liefern wir ab 12 Gebinden frachtfrei.
  2. Bei Auslieferung von kleineren Mengen oder Kleingeräten mit Spedition berechnen wir lediglich eine Zustellungsgebühr.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Überweisungen: Der Warenversand und Bauleistungen erfolgen auf Rechnung. Für alle Zahlungen der Dienstleistungen gilt der §16 der VOB/B. Beim Warenversand ist sofort ohne Abzug zu zahlen.
  2. Tageslohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
  3. Schecks werden nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Einlösung angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  4. Sollten Sie mit Zahlungen in Verzug geraten so sind wir berechtigt, Ihnen Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Außerdem sind wir dann berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Für eine Wiederaufnahme der Arbeiten sind gesonderte Absprachen zu treffen.
  5. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Er tritt uns die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen schon jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Abnahme und Haftung

  1. Die Abnahme, der erbrachten Leistung erfolgt seitens des Auftraggebers durch seine Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll.

Erfüllung und Gerichtsstand

  1. Als Erfüllungsort gilt für beide Vertragspartner Hofgeismar.
  2. Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, der nicht zu den §4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, nach unserer Wahl und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes, für alle Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Hofgeismar.